Rechtsprechung
VG Frankfurt/Main, 05.07.2006 - 9 E 2813/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 12 BBesG, § 58a BBesG
Rückforderung zuviel gezahlten Auslandsverwendungszuschlages - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückforderung zuviel gezahlten Auslandsverwendungszuschlages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 22.03.1990 - 2 C 33.87
Rückforderung einer dem Erben des Beihilfeberechtigten zugeflossenen …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 05.07.2006 - 9 E 2813/05
Soweit das BVerwG die Nachholung der Ermessensentscheidung im gerichtlichen Verfahren als möglich angesehen hat, handelte es sich jeweils um Fälle, in denen der Rückforderungsanspruch nicht im Wege des Leistungsbescheids - wie hier -, sondern im Wege einer Leistungsklage oder im Wege der Aufrechnung geltend gemacht wurde (…BVerwG a. a. O.; Urteil vom 22.03.1990 - 2 C 33.87; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 16.06.2000 - 12 A 1364/99 - Juris, Rdnr. 36;… vgl. auch Schwegmann/Summer, § 12 BBesG, Rdnr. 11). - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2000 - 12 A 1364/99
Voraussetzungen der prozessrechtlichen Qualifizierung des Vorliegens einer …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 05.07.2006 - 9 E 2813/05
Soweit das BVerwG die Nachholung der Ermessensentscheidung im gerichtlichen Verfahren als möglich angesehen hat, handelte es sich jeweils um Fälle, in denen der Rückforderungsanspruch nicht im Wege des Leistungsbescheids - wie hier -, sondern im Wege einer Leistungsklage oder im Wege der Aufrechnung geltend gemacht wurde (…BVerwG a. a. O.; Urteil vom 22.03.1990 - 2 C 33.87; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.06.2000 - 12 A 1364/99 - Juris, Rdnr. 36;… vgl. auch Schwegmann/Summer, § 12 BBesG, Rdnr. 11). - BVerwG, 15.12.1993 - 10 A 1.91
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 05.07.2006 - 9 E 2813/05
Diese ist zwingend vor der Rückforderung zu treffen, da sie den materiellen Bestand des Rückforderungsanspruchs betrifft (BVerwG, Urteil vom 15.12.1993 - 10 A 1/91 - Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 65).